Quelle: ORF Kärnten

Glätte und Haftung: Sicherheit auf Gehwegen

Der Winter hat das Land fest im Griff, Schnee und Glatteis bedecken Straßen und Gehwege. Bei einem Sturz, etwa wenn ein Postler sich den Oberschenkel bricht, kann im schlimmsten Fall der Hausbesitzer haften, so Versicherungsexperten.
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Glätte und Haftung: Sicherheit auf Gehwegen
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Zusammenfassung

  • Glatteis erhöht das Risiko von Stürzen auf Gehwegen.
  • Hausbesitzer können im Falle von Verletzungen haftbar gemacht werden.
  • Versicherungsexperten raten zur rechtzeitigen Räumung von Gehwegen.
  • Eine aktuelle BGH-Entscheidung erleichtert Schadensersatzansprüche bei Glatteis.
  • Die Haftung kann bis zu 50.000 Euro kosten.
  • Präventive Maßnahmen sind entscheidend, um Unfälle zu vermeiden.

Einordnung

  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Haftung können Hausbesitzer finanziell stark belasten.
  • Die Diskussion um die Verantwortung für Gehwege könnte zu strengeren Vorschriften führen.
  • Versicherungen könnten ihre Policen anpassen, um das Risiko von Schadensfällen zu berücksichtigen.

Quellen