Pflege als Schwerarbeit anerkannt: Früher in Pension nur unter strengen Bedingungen
Mit Jahresbeginn 2026 wird Arbeit in anerkannten Pflegeberufen offiziell als Schwerarbeit eingestuft, wodurch eine Pension bereits mit 60 Jahren möglich wird. Die Regelung gilt jedoch nur für Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und gehobenen Dienst und ist an strenge Voraussetzungen sowie einen Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt gebunden; die Arbeiterkammer Kärnten bietet kostenlose Beratung an.
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