Pflichtfortbildung zählt als Arbeitszeit: Heimhelferin erhielt Nachzahlung von 2.700 Euro
Eine Kärntner Heimhelferin absolvierte rund 400 vom Arbeitgeber angeordnete Lehreinheiten, die größtenteils abends stattfanden, wurden aber zunächst nicht als Arbeitszeit vergütet. Nach Einschaltung der Arbeiterkammer Kärnten wurde festgestellt, dass verpflichtende Schulungen als Arbeitszeit gelten und der Arbeitgeber zahlte ausstehende Stunden nach; die Heimhelferin erhielt knapp 2.700 Euro.
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Zusammenfassung
Eine Heimhelferin erhielt eine Nachzahlung von 2.700 Euro.
Verpflichtende Abend-Schulungen wurden als Arbeitszeit anerkannt.
Die Arbeiterkammer Kärnten setzte die Nachzahlung durch.
Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf andere Beschäftigte im Gesundheitswesen haben.
Betroffene sollten ihre Fortbildungszeiten überprüfen und sich beraten lassen.
Die Anerkennung von Fortbildungszeiten als Arbeitszeit ist ein wichtiges rechtliches Thema.
Einordnung
Diese Entscheidung könnte zu einer breiteren Diskussion über die Arbeitszeitregelungen im Gesundheitssektor führen.
Die Anerkennung von Fortbildungszeiten als Arbeitszeit könnte die Arbeitsbedingungen für viele Beschäftigte verbessern.