Pflichtfortbildung zählt als Arbeitszeit: Heimhelferin erhielt Nachzahlung von 2.700 Euro
Eine Kärntner Heimhelferin absolvierte rund 400 vom Arbeitgeber angeordnete Lehreinheiten, die größtenteils abends stattfanden, wurden aber zunächst nicht als Arbeitszeit vergütet. Nach Einschaltung der Arbeiterkammer Kärnten wurde festgestellt, dass verpflichtende Schulungen als Arbeitszeit gelten und der Arbeitgeber zahlte ausstehende Stunden nach; die Heimhelferin erhielt knapp 2.700 Euro.
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