Quelle: ORF Kärnten

Neue Abgabe für Zweitwohnsitze

Wer eine Almhütte, ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung als Zweitwohnsitz gemeldet hat und diese nicht an Urlauber vermietet, muss ab kommendem Jahr eine Abgabe an die Gemeinde zahlen. Statt der bisherigen Ortstaxen wird eine Aufenthaltsabgabe eingeführt, die an das Land fließt.
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Neue Abgabe für Zweitwohnsitze
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Zusammenfassung

  • Ab 2024 müssen Eigentümer von Zweitwohnsitzen in Kärnten eine Abgabe an die Gemeinde zahlen.
  • Die Regelung betrifft Almhütten und Ferienwohnungen, die nicht an Urlauber vermietet werden.
  • Eine neue Aufenthaltsabgabe ersetzt die bisherigen Ortstaxen.
  • Die Abgabenhöhe kann bis zu 130 Euro monatlich betragen.
  • Die Regelung stößt auf massive Kritik von betroffenen Bürgern.
  • Die Einnahmen sollen den Gemeinden zugutekommen.

Einordnung

  • Die Maßnahme könnte die finanzielle Belastung für Zweitwohnsitzbesitzer erhöhen und deren Nutzung beeinflussen.
  • Die Regelung könnte zu einem Rückgang der touristischen Vermietungen führen, da Eigentümer möglicherweise weniger bereit sind, ihre Immobilien zu vermieten.

Quellen