Quelle: Klick Kärnten

Ansuchen für Brauchtumsfeuer

In Klagenfurt können ab sofort Ansuchen für Brauchtumsfeuer zu Ostern gestellt werden; das Abbrennen ist nur in der Nacht von Karsamstag, 4. April 2026, auf Ostersonntag erlaubt. Die Anträge müssen spätestens vier Kalendertage vor dem Entzünden, also bis 31. März 2026, eingebracht werden. Bewilligungen erteilt die Berufsfeuerwehr, es sind Ortsaugenschein, Vorgaben zu biogenen Brennmaterialien, Löschhilfen und Gebühren zu beachten.
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Ansuchen für Brauchtumsfeuer
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Zusammenfassung

  • In Klagenfurt können Anträge für Brauchtumsfeuer bis zum 31. März 2026 eingereicht werden.
  • Das Abbrennen der Feuer ist nur in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag erlaubt.
  • Die entsprechenden Formulare sind online verfügbar.
  • Es fallen Gebühren für die Anmeldung an.
  • Die Stadt informiert über die Regelungen und Anforderungen für das Brauchtumsfeuer.
  • Das Brauchtumsfeuer ist ein traditionelles Ereignis in der Region.

Einordnung

  • Die Frist bis 2026 ermöglicht eine langfristige Planung für Interessierte.
  • Die Regelung könnte die Sicherheit und Organisation der Veranstaltung verbessern.
  • Traditionelle Veranstaltungen wie das Brauchtumsfeuer stärken das Gemeinschaftsgefühl in der Region.

Quellen