Quelle: ORF Kärnten

Krieg gilt als Dienstverhinderungsgrund

Der Krieg im Nahen Osten löst in Europa politische und wirtschaftliche Sorgen aus und hält Reisende, auch aus Kärnten, an Flughäfen fest. Die AK stellt fest, dass die Unmöglichkeit der Rückreise trotz aller Bemühungen als Dienstverhinderungsgrund gilt.
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Krieg gilt als Dienstverhinderungsgrund
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