In Kärnten gibt es laut Landesstatistik knapp 98.000 Neben- oder Zweitwohnsitze. Ab 1. Jänner 2027 wird die Abgabe auf Zweitwohnungen verdoppelt, und künftig müssen auch Unternehmen für leerstehende Wohnungen zahlen.
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Zusammenfassung
Ab 1. Jänner 2027 wird die Abgabe für Zweitwohnungen in Kärnten verdoppelt.
Besitzer von Zweitwohnungen müssen höhere Gebühren zahlen.
Firmen, die Leerstände haben, sind ebenfalls zur Zahlung verpflichtet.
Das Gesetz zielt darauf ab, den Wohnraum in Kärnten zu entlasten.
Die Maßnahme könnte Auswirkungen auf den Immobilienmarkt haben.
Die neuen Regeln sollen die Nutzung von Zweitwohnungen regulieren.
Einordnung
Die Verdopplung der Abgabe könnte dazu führen, dass weniger Menschen Zweitwohnungen erwerben, was den Druck auf den Wohnungsmarkt erhöhen könnte.
Die Regelung könnte auch die Attraktivität von Kärnten als Ferienregion beeinflussen.