Der Regen der letzten beiden Tage reicht nicht aus, um das Niederschlagsdefizit zu decken; in St. Veit/Glan fielen nicht einmal zwei Liter pro Quadratmeter, in Klagenfurt knapp fünf Liter. In Griffen untersagte die Gemeinde per Verordnung das Befüllen von Pools.
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Zusammenfassung
In der Gemeinde Griffen ist das Befüllen von Pools per Verordnung untersagt.
Die Entscheidung wurde aufgrund der geringen Regenmengen getroffen.
Die Gemeinde appelliert an die Bürger, Wassersparmaßnahmen zu beachten.
Alternativen zur Poolbefüllung sollen geprüft werden.
Griffen ist die erste Gemeinde in Kärnten, die ein solches Verbot erlässt.
Die Maßnahme zielt darauf ab, Wasserressourcen zu schonen.
Einordnung
Das Verbot könnte als Vorbild für andere Gemeinden dienen, die mit Wasserknappheit kämpfen.
Es zeigt die zunehmende Dringlichkeit, Wasserressourcen in Zeiten des Klimawandels zu schützen.