Kärnten hat die Risikowolfsverordnung verlängert und setzt sie für drei Jahre in Kraft. Wölfe dürfen nur nach abgestuften Vergrämungsmaßnahmen (zuerst Vertreibung, bei Wiederkehr ein Zweitversuch etwa mit Schreckschuss) und erst als letzte Maßnahme innerhalb von vier Wochen und zehn Kilometern entnommen werden; zudem ist das Wolfsmonitoring nun rechtlich festgelegt.
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Zusammenfassung
Kärnten hat die Risikowolfsverordnung um drei Jahre verlängert.
Die Verordnung sieht eine schrittweise Vorgehensweise vor: zuerst Vertreibung, dann Schreckschuss, und Abschuss nur als letzte Maßnahme.
Ein gesetzlich verankertes Wolfsmonitoring wird künftig eingeführt.
Die Entscheidung folgt auf wiederholte Risse von Nutztieren durch Wölfe.
Die Verordnung ist umstritten und wird von verschiedenen Seiten kritisiert.
Das Verwaltungsgericht Kärnten hat eine Beschwerde gegen die Verordnung zurückgewiesen.
Einordnung
Die Verlängerung der Wolfsverordnung könnte die Spannungen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft in Kärnten verstärken.
Die gesetzliche Verankerung des Wolfsmonitorings könnte zu einer besseren Datenlage über die Wolfspopulation führen.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts könnte rechtliche Präzedenzfälle für zukünftige Regelungen schaffen.