Frühere Nutzung von Biodiversitätsflächen möglich
Aufgrund von Trockenheit und Futtermangel gelten in Kärnten für 2026 erleichterte Regeln zur vorzeitigen Nutzung bestimmter Biodiversitätsflächen. Voraussetzung ist eine verpflichtende Korrektur des Mehrfachantrags; für vorzeitig genutzte Flächen entfallen UBB- beziehungsweise BIO-Prämien und Ausnahmen gelten etwa für ÖPUL‑Naturschutzflächen.
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Dieses Symbolfoto sowie der Text wurden durch eine KI generiert.