Aufgrund von Trockenheit und Futtermangel gelten in Kärnten für 2026 erleichterte Regeln zur vorzeitigen Nutzung bestimmter Biodiversitätsflächen. Voraussetzung ist eine verpflichtende Korrektur des Mehrfachantrags; für vorzeitig genutzte Flächen entfallen UBB- beziehungsweise BIO-Prämien und Ausnahmen gelten etwa für ÖPUL‑Naturschutzflächen.
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Zusammenfassung
Kärnten erlaubt ab 2026 die frühere Nutzung bestimmter Biodiversitätsflächen.
Die Entscheidung erfolgt aufgrund der anhaltenden Trockenheit.
Für die Nutzung ist eine MFA-Korrektur erforderlich.
Prämien für die Nutzung dieser Flächen entfallen.
Landwirte werden zur rechtzeitigen Beratung bei Invekos-Experten der Landwirtschaftskammer (LK) aufgefordert.
Die Maßnahme zielt darauf ab, Beanstandungen zu vermeiden.
Einordnung
Die Regelung könnte Landwirten helfen, ihre Ernteverluste durch die Trockenheit zu minimieren.
Die Entfallung der Prämien könnte jedoch finanzielle Einbußen für Landwirte bedeuten.
Die Maßnahme spiegelt die Herausforderungen wider, die der Klimawandel für die Landwirtschaft mit sich bringt.