Strafvollzug wird reformiert: Regierung erleichtert Abschiebung ausländischer Straftäter
Die Bundesregierung hat eine Novelle des Strafvollzugsgesetzes vorgestellt, die am 1. November in Kraft treten soll und Abschiebungen ausländischer Straftäter ohne Aufenthaltsrecht nach Verbüßung der Mindesthaftzeit erleichtert. Ausgenommen sind schwere Gewalt-, Sexual- und Terrorstraftaten; zudem werden Überstellungen in Herkunftsstaaten ausgeweitet und der Haftantritt zur Resozialisierung flexibler gestaltet.
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Dieses Symbolfoto sowie der Text wurden durch eine KI generiert.