Oberlandesgericht Graz gibt Grünen Recht
Das Oberlandesgericht Graz hat eine einstweilige Verfügung gegen die Kärntner Grünen im Rechtsstreit um das Gemeindevolksbegehren zur Causa Walterskirchen und der Villa der Familie Tilly aufgehoben. Die Verfügung war von der Eigentümerfamilie Tilly beantragt worden, die mehrere Passagen im Volksbegehren als kreditschädigend eingestuft hatte.
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