Start für verpflichtenden Sachkundenachweis
Eine neue Verordnung verpflichtet angehende Tierhalter zu einem mindestens vierstündigen Theoriekurs, der vor der Anschaffung absolviert werden muss; Hundebesitzer müssen zusätzlich eine zweistündige Praxisstunde innerhalb von zwölf Monaten nachweisen. Ausnahmen gelten für in den letzten zwei Jahren registrierte Halter und beruflich Qualifizierte; der erste kostenlose Hundekurs findet am 11. Juli 2026 in Klagenfurt statt.
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Dieses Symbolfoto sowie der Text wurden durch eine KI generiert.