Streit um OP-Kosten: Arbeiterkammer erkämpfte volle Leistung für Pferdebesitzerin
Eine Kärntnerin musste ihre Stute nach einer Knochenabsplitterung am Sprunggelenk und begleitender Sehnenreizung operieren; die Versicherung zahlte zunächst nur 1.500 Euro für den Sehnenschaden und 4.000 Euro für den Bruch. Die Arbeiterkammer prüfte den Vertrag und stellte fest, dass das Wort sowie separate Leistungszusagen bedeutet; daraufhin überwies die Versicherung zusätzlich 4.155 Euro für weitere Operations- und Nachbehandlungskosten. Die AK empfiehlt Verbrauchern, abgelehnte Versicherungsleistungen nicht ungeprüft zu akzeptieren und Verträge prüfen zu lassen.