Behörde verlangt, dass Frau ihren Lebensgefährten finanziert
In Kärnten wurde einem Mann mit Behinderung die Sozialhilfe gestrichen, weil er mit seiner Partnerin zusammengezogen ist. Der Behindertenanwalt kritisiert, dass die Behörde die Frau zur Finanzierung des Lebensgefährten verpflichtet, und zieht vor Gericht.
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Zusammenfassung
In Kärnten wurde einer Frau die Sozialhilfe gestrichen, weil ihr Lebensgefährte mit Behinderung bei ihr eingezogen ist.
Die Behörde fordert von der Frau, für die finanziellen Bedürfnisse ihres Partners aufzukommen.
Der Lebensgefährte ist auf Sozialhilfe angewiesen, was die Situation kompliziert macht.
Ein Anwalt für Behindertenrecht hat Klage gegen die Entscheidung der Behörde eingereicht.
Die Entscheidung wirft Fragen zur finanziellen Verantwortung in Partnerschaften auf.
Die Situation könnte Auswirkungen auf ähnliche Fälle in der Region haben.
Einordnung
Die Entscheidung könnte die finanzielle Sicherheit von Menschen mit Behinderungen und deren Partnern gefährden.
Es besteht die Möglichkeit, dass ähnliche Fälle in anderen Bundesländern oder Ländern rechtliche Nachwirkungen haben.