Feuer und Rauchen im Wald verboten
Im gesamten Bezirk St. Veit an der Glan gilt ab sofort ein Feuerverbot; das Entzünden von Feuer und das Rauchen im Wald sowie in waldnahen Flächen sind wegen anhaltender Trockenheit untersagt. Das Verbot umfasst auch Flächen im Gefährdungsbereich unabhängig von Nutzung und ist bis spätestens 30. September 2026 in Kraft; Verstöße werden mit Geldstrafen bis 7.270 Euro oder bis zu vier Wochen Freiheitsstrafe geahndet.
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Dieses Symbolfoto sowie der Text wurden durch eine KI generiert.