Verwaltungsgerichtshof stärkt Verein hinter Acoustic Lakeside – Finanzpolizei setzt Verfahren dennoch fort
Der Verwaltungsgerichtshof stellte fest, dass die Vereinsmitglieder des Veranstalters des Acoustic Lakeside Festivals nicht als meldepflichtige Arbeitnehmer einzustufen sind und damit eine zentrale Auffassung der Finanzpolizei nicht bestätigt wurde. Das Verfahren läuft dennoch weiter, weil die Finanzpolizei nun argumentiert, die Betroffenen seien laut Statuten keine Vereinsmitglieder und weitere Zeuginnen und Zeugen vor dem Landesverwaltungsgericht gehört werden sollen; der Anwalt des Vereins kritisiert die Fortsetzung und prüft eine Amtshaftungsklage.