Urlaub: Keine Pflicht zur Erreichbarkeit
Der Urlaub dient der Erholung, doch viele Arbeitnehmer prüfen auch in ihrer Freizeit regelmäßig berufliche E-Mails. Arbeitsrechtlich besteht in Österreich grundsätzlich keine Pflicht zur Erreichbarkeit, und Mediziner warnen vor gesundheitlichen Folgen.
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Dieses Symbolfoto sowie der Text wurden durch eine KI generiert.