Moosburg verlangt wieder Vergnügungssteuer
In Kärnten müssen Veranstalter von Konzerten, Kabaretts oder Bällen Vergnügungssteuer zahlen, sofern die Gemeinde dies verlangt. Moosburg, das seit 2018 darauf verzichtet hatte, führt ab kommendem Jahr wieder eine Vergnügungssteuer von drei Prozent des Ticketpreises ein.
RelevanzMED
Dieses Symbolfoto sowie der Text wurden durch eine KI generiert.