In Kärnten müssen Veranstalter von Konzerten, Kabaretts oder Bällen Vergnügungssteuer zahlen, sofern die Gemeinde dies verlangt. Moosburg, das seit 2018 darauf verzichtet hatte, führt ab kommendem Jahr wieder eine Vergnügungssteuer von drei Prozent des Ticketpreises ein.
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Zusammenfassung
In Moosburg wird ab dem kommenden Jahr wieder eine Vergnügungssteuer erhoben.
Veranstalter von Konzerten, Kabaretts und Bällen müssen drei Prozent vom Ticketpreis abführen.
Die Regelung betrifft alle entsprechenden Veranstaltungen in der Stadt.
Die Stadtverwaltung empfiehlt eine Überprüfung der Preis- und Kostenplanung.
Die Einführung der Steuer soll zur Finanzierung kommunaler Projekte beitragen.
Die Vergnügungssteuer war zuvor ausgesetzt worden.
Einordnung
Die Wiedererhebung der Vergnügungssteuer könnte die Ticketpreise erhöhen und somit die Besucherzahlen beeinflussen.
Die Maßnahme könnte als Teil einer breiteren Strategie zur Haushaltskonsolidierung der Stadt interpretiert werden.