4,3 Prozent Gastpatienten: Kärnten profitiert von aktueller Regelung
Wien fordert eine Direktabrechnung für Leistungen, die für Gastpatienten erbracht werden. Kärnten spricht sich für eine Regelung über den Finanzausgleich aus. Der Anteil der Gastpatienten liegt bei 4,3 Prozent.
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