Wiederbetätigung: 14 Monate bedingt
Ein 60-jähriger Kärntner wurde am Landesgericht Klagenfurt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 14 Monaten bedingter Haft verurteilt. Er hatte auf Facebook den Holocaust geleugnet und den Beitrag mit 5000 Followern geteilt.
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Dieses Symbolfoto sowie der Text wurden durch eine KI generiert.