Quelle: VK24

Trotz Auskunft „alles gedeckt“: Frau bekam Rechnung nach Spitalsaufenthalt

Eine Kärntnerin erhielt nach einem Krankenhausaufenthalt trotz mündlicher Auskunft ihres Versicherungsvertreters eine Rechnung über knapp 500 Euro. Der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt wurde nach Intervention der AK Kärnten aus Kulanz erlassen.

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Trotz Auskunft „alles gedeckt“: Frau bekam Rechnung nach Spitalsaufenthalt
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Zusammenfassung

  • Eine Kärntnerin erkundigte sich vor einem Spitalsaufenthalt bei ihrem Versicherungsvertreter nach möglichen Kosten.
  • Laut Artikel erhielt sie mündlich die Auskunft, alles sei gedeckt.
  • Danach bekam sie eine Rechnung über knapp 500 Euro.
  • Der darin enthaltene Selbstbehalt war laut AK Kärnten vertraglich eindeutig vereinbart.
  • Die AK Kärnten intervenierte beim Versicherungsunternehmen, das den Selbstbehalt in diesem Fall aus Kulanz erließ.

Einordnung

  • Nach Angaben der AK begründet eine fehlende Information in einem Telefonat rechtlich keinen Anspruch auf Erlass eines vereinbarten Selbstbehalts.
  • Die AK rät, Auskünfte zu Versicherungsleistungen schriftlich einzuholen.

Quellen

Version 0.7.01