Gemeinden werden bei Bahnhöfen entlastet
Ab 1. Jänner 2027 müssen sich Gemeinden nicht mehr an den laufenden Instandhaltungskosten von Bahnhöfen beteiligen. Das Land Kärnten leistet dafür eine Abschlagszahlung von 500.000 Euro an die ÖBB.
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Dieses Symbolfoto sowie der Text wurden durch eine KI generiert.