Quelle: ORF Kärnten

Gemeinden werden bei Bahnhöfen entlastet

Ab 1. Jänner 2027 müssen sich Gemeinden nicht mehr an den laufenden Instandhaltungskosten von Bahnhöfen beteiligen. Das Land Kärnten leistet dafür eine Abschlagszahlung von 500.000 Euro an die ÖBB.

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Gemeinden werden bei Bahnhöfen entlastet
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Zusammenfassung

  • Kärntner Gemeinden werden ab 1. Jänner 2027 von Beiträgen zu laufenden Instandhaltungskosten von Bahnhöfen befreit.
  • Bisher mussten sich Gemeinden an diesen laufenden Kosten beteiligen.
  • Das Land Kärnten leistet dafür eine Abschlagszahlung von 500.000 Euro an die ÖBB.
  • Die Entlastung wurde am Dienstag von Mobilitätslandesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) mitgeteilt.

Einordnung

  • Die Regelung verlagert die bisherige finanzielle Beteiligung der Gemeinden an den laufenden Bahnhofskosten auf das Land.

Quellen

Version 0.7.01