Quelle: ORF Kärnten

Einfache Zulassung für E-Mopeds gefordert

Ab 1. Oktober gelten E-Mopeds mit bis zu 45 km/h nicht mehr als Fahrräder. Damit werden Zulassung, Versicherung, Führerschein und Helm Pflicht. Der ÖAMTC fordert eine einfache Zulassung für bereits gekaufte Fahrzeuge.

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Einfache Zulassung für E-Mopeds gefordert
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Zusammenfassung

  • Elektrische zweirädrige Kleinkrafträder mit bis zu 45 km/h gelten ab 1. Oktober nicht mehr als Fahrräder.
  • Für diese E-Mopeds werden damit Zulassung, Versicherung, Führerschein und Helm verpflichtend.
  • Der ÖAMTC fordert einen einfachen Zulassungsweg für bereits gekaufte Fahrzeuge.
  • Nach Angaben des ÖAMTC gibt es für viele dieser Fahrzeuge derzeit keine einfache Möglichkeit zur Zulassung.

Einordnung

  • Die Neuregelung betrifft insbesondere Halterinnen und Halter von E-Mopeds, die bisher als Fahrräder behandelt wurden.

Quellen

Version 0.7.01