Quelle: ORF Kärnten

Elf Millionen Euro für Parteien

Der Kärntner Landtag hat die Obergrenze für Wahlkampfkosten auf 750.000 Euro angehoben. Die Mittel müssen aus bestehenden Budgets kommen; Parteien und Landtagsklubs erhalten jährlich rund elf Millionen Euro Förderung.

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11 Mio. Euro für Parteien und Landtagsklubs
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Zusammenfassung

  • Der Kärntner Landtag hat die Obergrenze für Wahlkampfkosten auf 750.000 Euro angehoben.
  • Die Wahlkampfmittel müssen laut vorliegenden Angaben aus bestehenden Budgets finanziert werden.
  • Parteien und Landtagsklubs erhalten derzeit jährlich rund elf Millionen Euro.
  • Die Summe betrifft Parteien- und Klubförderungen in Kärnten.

Einordnung

  • Die Anhebung der Wahlkampfkostenobergrenze erfolgt vor dem Hintergrund bereits bestehender jährlicher Förderungen für Parteien und Landtagsklubs.
  • Weitere Details zur Aufteilung der rund elf Millionen Euro sind in den vorliegenden Quellen nicht enthalten.

Quellen

Version 0.7.01