Quelle: VK24

Gekündigt trotz beantragtem Behindertenstatus: Kärntnerin erhielt zehn Monatsentgelte

Eine Kärntnerin erhielt nach einer Kündigung während eines laufenden Verfahrens zum Behindertenstatus eine Abgangsentschädigung von 38.300 Euro brutto. Die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten wurde rückwirkend anerkannt.

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Gekündigt trotz beantragtem Behindertenstatus: Kärntnerin erhielt zehn Monatsentgelte
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Zusammenfassung

  • Eine Kärntnerin wurde nach mehr als 14 Jahren Beschäftigung im September 2025 gekündigt.
  • Zu diesem Zeitpunkt lief nach einem negativen Erstbescheid ein Beschwerdeverfahren über ihre Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten.
  • Kurz vor Weihnachten 2025 wurde ihre Zugehörigkeit rückwirkend ab Antragstellung anerkannt; der Grad der Behinderung wurde mit 70 Prozent festgestellt.
  • Mit Unterstützung der Arbeiterkammer Kärnten wurde eine einvernehmliche Beendigung des Dienstverhältnisses verhandelt.
  • Die Frau erhielt eine Abgangsentschädigung von zehn Monatsentgelten beziehungsweise 38.300 Euro brutto.

Einordnung

  • Laut AK Kärnten kann eine Kündigung während eines noch offenen Verfahrens zum Status als begünstigt behinderte Person schwebend unwirksam sein, falls der Status später rückwirkend anerkannt wird.
  • Die Angaben beruhen auf der Darstellung der Arbeiterkammer Kärnten.

Quellen

Version 0.7.01