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Beim abgelaufenen Pickerl gibt es künftig null Toleranz

Ab kommendem Jahr muss eine auslaufende Prüfplakette rechtzeitig verlängert werden, eine Toleranz bei abgelaufenem Pickerl ist nicht mehr vorgesehen. Zudem treten neue Regelungen zu Prüfintervallen in Kraft.

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Beim abgelaufenen Pickerl gibt es künftig null Toleranz

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