Quelle: VK24

Familienbonus Plus ab 2027: Neue Aufteilung, aber wichtige Ausnahmen

Ab 1. Jänner 2027 gelten neue Regeln für die Aufteilung des Familienbonus Plus in Österreich. Für Kinder über vier Jahren sind grundsätzlich nur mehr Aufteilungen von 75:25 oder 50:50 möglich, während für bestimmte Fälle Ausnahmen bestehen bleiben.

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Familienbonus Plus ab 2027: Neue Aufteilung, aber wichtige Ausnahmen
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Zusammenfassung

  • Ab 1. Jänner 2027 ändern sich in Österreich die Regeln zur Aufteilung des Familienbonus Plus.
  • Für Kinder über vier Jahren sind grundsätzlich nur mehr Aufteilungen von 75:25 oder 50:50 vorgesehen.
  • Die Höhe des Familienbonus bleibt unverändert: bis zu 2.000,16 Euro jährlich für minderjährige Kinder und 700,08 Euro für volljährige Kinder mit weiterem Familienbeihilfenanspruch.
  • Für Kinder unter vier Jahren und bei erhöhter Familienbeihilfe bleiben die Aufteilungen 100:0 oder 50:50 möglich.
  • Eine 100:0-Aufteilung bleibt laut Angaben auch möglich, wenn im gemeinsamen Haushalt ein weiteres Kind unter vier Jahren lebt.
  • Unterhaltspflichtige Elternteile müssen für einen Anspruch den vollen gesetzlichen Unterhalt leisten.

Einordnung

  • Eltern, die den Bonus bereits über die Lohnverrechnung beziehen, sollten die bisherige Aufteilung vor 2027 überprüfen.
  • Die Änderungen betreffen vor allem Familien mit Kindern über vier Jahren, bei denen bislang ein Elternteil den gesamten Bonus beansprucht.

Quellen

Version 0.7.01