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Neue Regeln für Fachkräfte der Jugendhilfe

Die Kärntner Landesregierung soll über eine Novelle der Fachkräfteverordnung für die Kinder- und Jugendhilfe entscheiden. Vorgesehen sind Kinderschutzkonzepte, klarere Eignungsverfahren sowie verpflichtende Einführungslehrgänge, Erste-Hilfe-Kurse und Fortbildungen.

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Neue Regeln für Fachkräfte der Jugendhilfe
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Zusammenfassung

  • Die Kärntner Landesregierung soll in ihrer nächsten Sitzung über eine Novelle der seit 2023 geltenden Fachkräfteverordnung für die Kinder- und Jugendhilfe beraten.
  • Den Entwurf legt Landesrat Peter Reichmann vor.
  • Die Regelung betrifft Eignung und Ausbildung von Beschäftigten privater Kinder- und Jugendhilfe- sowie sozialpädagogischer Einrichtungen.
  • Vorgesehen sind Kinderschutzkonzepte, klarere Verfahren zur Eignungsfeststellung und verpflichtende Fortbildungen.
  • Fachkräfte ohne einschlägige Berufserfahrung sollen einen Einführungslehrgang mit 96 Einheiten innerhalb von drei Jahren nach Tätigkeitsbeginn absolvieren.
  • Zusätzlich ist ein verpflichtender Erste-Hilfe-Kurs geplant; auch der Umfang des Leitungslehrgangs wird angepasst.

Einordnung

  • Die Novelle ist noch nicht beschlossen und muss vom Regierungskollegium angenommen werden.
  • Das Land begründet die geplanten Vorgaben mit einheitlichen Qualitätsstandards und mehr Rechtssicherheit für Träger.

Quellen

Version 0.7.01