Eine Kellnerin und ein Kellner aus Oberkärnten erhielten eine Kündigungsentschädigung, nachdem sie sich an die Arbeiterkammer gewandt hatten. Der Fall wurde am 14. April 2026 veröffentlicht.
Zwei Beschäftigte einer Kärntner Gastronomie suchten ein klärendes Gespräch mit ihrem Chef und wurden laut ihrer Darstellung aufgefordert, die Schlüssel abzugeben und zu gehen. Nach sofortiger Dokumentation und Einschaltung der Arbeiterkammer wiesen die Betroffenen die Umdeutung des Arbeitgebers zurück und erhielten jeweils 7.500 Euro, insgesamt 15.000 Euro. Die Arbeiterkammer betont, dass Betroffene kostenlose Unterstützung erhalten können.
Zwei Angestellte suchten das Gespräch mit ihrem Chef, um betriebliche Probleme zu klären. Laut AK zeigte der Gastronom Desinteresse, forderte sie auf, den Schlüssel abzugeben und zu gehen; die AK erstritt 15.000 Euro für beide.