Eine Kärntnerin, die 23 Jahre in einer Mietwohnung lebte, forderte nach Wohnungsrückgabe die Kaution zurück, doch die Hausverwaltung verweigerte die Auszahlung mit der Begründung, Unterlagen seien nach Verwaltungswechseln nicht mehr vorhanden. Die Arbeiterkammer Kärnten prüfte den Fall, durchsetzte eine Rückzahlung von 1.841,31 Euro abzüglich 135 Euro Schadenersatz und empfiehlt, Mietunterlagen langfristig aufzubewahren.