Kärnten: Mieterin erhält Kaution nach AK-Einschreiten zurück

Eine langjährige Mieterin erhielt nach Unterstützung durch die Arbeiterkammer den Großteil ihrer Kaution zurück. Empfohlen wird, Mietunterlagen und Zahlungsbelege langfristig aufzubewahren.


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„Keine Unterlagen mehr vorhanden“: Langjährige Mieterin kämpft um ihre Kaution

Eine Kärntnerin, die 23 Jahre in einer Mietwohnung lebte, forderte nach Wohnungsrückgabe die Kaution zurück, doch die Hausverwaltung verweigerte die Auszahlung mit der Begründung, Unterlagen seien nach Verwaltungswechseln nicht mehr vorhanden. Die Arbeiterkammer Kärnten prüfte den Fall, durchsetzte eine Rückzahlung von 1.841,31 Euro abzüglich 135 Euro Schadenersatz und empfiehlt, Mietunterlagen langfristig aufzubewahren.

„Keine Unterlagen mehr vorhanden“: Langjährige Mieterin kämpft um ihre Kaution
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