Der Betreiber einer Schwimmplattform auf dem Wörthersee muss sich Anfang Mai wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Bei dem Unfall im Vorjahr stürzte ein Urlauber aus der Steiermark von der Plattform und ertrank.
Ein Kärntner Unternehmer ist wegen grob fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit dem Tod eines Mannes auf einer schwimmenden Plattform am Wörthersee angeklagt. Laut Anklage hatte der Betreiber weder eine Konzession noch ein Schiffsführerpatent, und das Opfer sei bereits alkoholisiert an Bord gekommen.