Quelle: ORF Kärnten

Kettendienstverträge: AK erstreitet 65.000 Euro

Eine Kärntnerin war 17 Jahre lang beim selben Arbeitgeber in einer Kette befristeter Dienstverhältnisse beschäftigt. Als keine Verlängerung vorgesehen war, wandte sie sich an die AK Kärnten, woraufhin der Arbeitgeber 65.000 Euro als freiwillige Abgangsentschädigung zahlte.
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Kettendienstverträge: AK erstreitet 65.000 Euro
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Zusammenfassung

  • Die Arbeiterkammer Kärnten (AK) hat für eine Arbeitnehmerin 65.000 Euro Abgangsentschädigung erstritten.
  • Der Fall betrifft Kettendienstverträge, die seit 17 Jahren bestanden.
  • Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf ähnliche Fälle in der Region haben.
  • Die AK informiert über Rechte bei befristeten Arbeitsverhältnissen.
  • Der Fall hebt die Problematik von Kettendienstverträgen hervor.
  • Die Entscheidung wurde als Erfolg für die Rechte der Arbeitnehmerin gewertet.

Einordnung

  • Die Entscheidung könnte als Präzedenzfall für zukünftige Klagen gegen Kettendienstverträge dienen.
  • Sie verdeutlicht die Notwendigkeit von rechtlichen Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer in befristeten Verträgen.

Quellen

VK24

Nach 17 Jahren ohne Fixvertrag: Kärntnerin erhält 65.000 Euro Entschädigung

Eine Kärntnerin arbeitete 17 Jahre lang bei demselben Betrieb ohne unbefristeten Vertrag, stattdessen wurden befristete Verträge immer wieder aneinandergereiht. Nach Prüfung durch die Arbeiterkammer Kärnten und rechtlicher Vertretung zahlte der Arbeitgeber vor einem Urteil freiwillig rund 65.000 Euro Abgangsentschädigung. Die AK weist auf die rechtlichen Probleme sogenannter Kettendienstverträge hin und rät Betroffenen zur rechtlichen Beratung.

Nach 17 Jahren ohne Fixvertrag: Kärntnerin erhält 65.000 Euro Entschädigung
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