Eine Kärntnerin war 17 Jahre lang beim selben Arbeitgeber in einer Kette befristeter Dienstverhältnisse beschäftigt. Als keine Verlängerung vorgesehen war, wandte sie sich an die AK Kärnten, woraufhin der Arbeitgeber 65.000 Euro als freiwillige Abgangsentschädigung zahlte.
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Zusammenfassung
Die Arbeiterkammer Kärnten (AK) hat für eine Arbeitnehmerin 65.000 Euro Abgangsentschädigung erstritten.
Der Fall betrifft Kettendienstverträge, die seit 17 Jahren bestanden.
Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf ähnliche Fälle in der Region haben.
Die AK informiert über Rechte bei befristeten Arbeitsverhältnissen.
Der Fall hebt die Problematik von Kettendienstverträgen hervor.
Die Entscheidung wurde als Erfolg für die Rechte der Arbeitnehmerin gewertet.
Einordnung
Die Entscheidung könnte als Präzedenzfall für zukünftige Klagen gegen Kettendienstverträge dienen.
Sie verdeutlicht die Notwendigkeit von rechtlichen Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer in befristeten Verträgen.