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Nach Klage wurde aus Pflegestufe eins plötzlich vier

Nach einer Einstufung durch die Pensionsversicherungsanstalt brachte die Arbeiterkammer Kärnten Klage ein. Daraufhin wurde der Pflegeaufwand von 90 auf 179 Stunden monatlich erhöht und die Einstufung von Pflegestufe 1 auf 4 geändert.

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Nach Klage wurde aus Pflegestufe eins plötzlich vier

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Falsche Pflegeeinstufung: AK erkämpft Pflegestufe 4 statt Stufe 1 für Kärntnerin

Eine Kärntnerin wurde von der Pensionsversicherungsanstalt zunächst in Pflegestufe 1 eingestuft, obwohl ein unabhängiges Gutachten einen Pflegebedarf von 179 Stunden pro Monat ergab. Die Arbeiterkammer Kärnten klagte und erwirkte vor dem Arbeits- und Sozialgericht die Einstufung in Pflegestufe 4 sowie rückwirkende Zahlung des zustehenden Pflegegeldes; die AK hebt die Bedeutung ihres kostenlosen Rechtsschutzes hervor und verweist auf neue PVA-Richtlinien ab September.

Falsche Pflegeeinstufung: AK erkämpft Pflegestufe 4 statt Stufe 1 für Kärntnerin
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