Falsche Pflegeeinstufung: AK erkämpft Pflegestufe 4 statt Stufe 1 für Kärntnerin
Eine Kärntnerin wurde von der Pensionsversicherungsanstalt zunächst in Pflegestufe 1 eingestuft, obwohl ein unabhängiges Gutachten einen Pflegebedarf von 179 Stunden pro Monat ergab. Die Arbeiterkammer Kärnten klagte und erwirkte vor dem Arbeits- und Sozialgericht die Einstufung in Pflegestufe 4 sowie rückwirkende Zahlung des zustehenden Pflegegeldes; die AK hebt die Bedeutung ihres kostenlosen Rechtsschutzes hervor und verweist auf neue PVA-Richtlinien ab September.
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