Quelle: ORF Kärnten

AK warnt vor mündlichen Auskünften

Die Arbeiterkammer Kärnten warnt davor, sich bei Versicherungsfragen allein auf mündliche Auskünfte zu verlassen. In einem Fall musste eine Konsumentin einen im Vertrag festgehaltenen Selbstbehalt von rund 500 Euro bezahlen.

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AK warnt vor mündlichen Auskünften
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Zusammenfassung

  • Die Arbeiterkammer Kärnten warnt davor, sich bei Versicherungen allein auf mündliche Auskünfte zu verlassen.
  • Eine Konsumentin wandte sich laut AK wegen einer Zahlungsaufforderung ihrer Versicherung von rund 500 Euro an die Beratung.
  • Sie ging nach einer mündlichen Auskunft ihres Vertreters davon aus, dass die Forderung unberechtigt sei.
  • Der verrechnete Selbstbehalt war jedoch im Versicherungsvertrag festgelegt.

Einordnung

  • Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind laut AK die vertraglichen Regelungen.
  • Der Fall zeigt, dass Angaben zu Deckung und Selbstbehalt im Vertrag überprüft werden sollten.

Quellen

Version 0.7.01