Quelle: Klick Kärnten

Mündliche Zusage kann bei Versicherung teuer werden

Die Arbeiterkammer Kärnten warnt davor, sich bei Versicherungsfragen allein auf mündliche Auskünfte zu verlassen. Im Fall einer Versicherten wurde ein vereinbarter Selbstbehalt trotz telefonischer Zusage zunächst verrechnet, später verzichtete der Versicherer kulant darauf.

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Mündliche Zusage kann bei Versicherung teuer werden
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Zusammenfassung

  • Eine Kärntnerin erhielt nach einem Krankenhausaufenthalt eine Forderung von knapp 500 Euro, obwohl ihr Versicherungsbetreuer telefonisch „Alles gedeckt“ mitgeteilt hatte.
  • Laut Arbeiterkammer Kärnten war der Selbstbehalt im Versicherungsvertrag vereinbart.
  • Die fehlende Information im Telefonat begründete rechtlich keinen Anspruch auf Erlass des Selbstbehalts.
  • Nach Intervention der AK verzichtete das Versicherungsunternehmen im konkreten Fall aus Kulanz auf den Selbstbehalt.
  • Die AK rät, wichtige Auskünfte und Zusagen von Versicherungen schriftlich bestätigen zu lassen.

Einordnung

  • Versicherte sollten Verträge insbesondere auf Selbstbehalte, Ausschlüsse und Kostenbeteiligungen prüfen.
  • Vor Krankenhaus-, Zahn- oder Spezialbehandlungen empfiehlt die AK, offene Fragen vorab schriftlich zu klären.

Quellen

Version 0.7.01