Quelle: VK24

Acoustic Lakeside gewinnt Verfahren endgültig

Das Verfahren um freiwillige Helfer beim Acoustic Lakeside Festival ist nach Ablauf der Rechtsmittelfrist abgeschlossen. Das Landesverwaltungsgericht hob Strafpunkte auf, weil die Helfer ideell und unentgeltlich tätig waren. Der Verein kündigte eine Amtshaftungsklage wegen der Verfahrenskosten an.

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Acoustic Lakeside gewinnt Verfahren endgültig
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Zusammenfassung

  • Das Verfahren um 192 freiwillige Helfer des Acoustic-Lakeside-Festivals am Sonnegger See ist laut Verein abgeschlossen.
  • Auslöser waren Kontrollen der Finanzpolizei im Jahr 2023 und angedrohte Strafen von rund 140.000 Euro.
  • Das Landesverwaltungsgericht hob betroffene Punkte eines Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt auf.
  • Die Helfer wurden dem Bericht zufolge als unentgeltlich und aus ideellen Motiven tätig eingestuft; Verpflegung und Festivalpass galten nicht als reguläres Entgelt.
  • Nach Angaben der Kleinen Zeitung endete die Rechtsmittelfrist am 31. August 2026 ohne weiteres Rechtsmittel der Finanzpolizei.
  • Der Kulturverein kündigte eine Amtshaftungsklage gegen den Staat an und verweist auf hohe Verfahrenskosten.

Einordnung

  • Der Verwaltungsgerichtshof hatte zuvor festgehalten, dass freiwillige, unentgeltliche Vereinsarbeit für einen ideellen Vereinszweck nicht automatisch ein Beschäftigungsverhältnis ist.
  • Wie hoch ein möglicher Schadenersatz ausfallen könnte, ist offen.

Quellen

Version 0.7.01