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Kulturszene atmet auf: Kärntner Festival gewinnt Verfahren

Das Landesverwaltungsgericht hat die freiwillige Mitarbeit bei einem Kärntner Festival als unentgeltliche Gefälligkeit bewertet. Damit folgte es nicht der Einschätzung der Finanzpolizei, die von einem Arbeitsverhältnis ausgegangen war.

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