Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen seit 2022 in Kärnten sogenannte Risikowölfe erlegt werden. Das Land hat seine bei Tierschützern umstrittene Wolfsverordnung jetzt um weitere drei Jahre verlängert.
Kärnten hat die Risikowolfsverordnung verlängert und setzt sie für drei Jahre in Kraft. Wölfe dürfen nur nach abgestuften Vergrämungsmaßnahmen (zuerst Vertreibung, bei Wiederkehr ein Zweitversuch etwa mit Schreckschuss) und erst als letzte Maßnahme innerhalb von vier Wochen und zehn Kilometern entnommen werden; zudem ist das Wolfsmonitoring nun rechtlich festgelegt.
Die Landesregierung von Kärnten hat die Verordnung für sogenannte Risikowölfe um weitere drei Jahre verlängert. Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) erklärte, das Land werde seinen bisherigen Kurs fortsetzen.